KölnMail Leistungsbeschreibung / Besondere Geschäftsbedingungen

(Stand: 1.5.2011)

1. Allgemeines

1.1 AGB
Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Produkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, im Folgenden NetCologne genannt, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird (vgl. zum Rangverhältnis der verschiedenen Vertragsgrundlagen Ziff. 1.3 der AGB).

1.2 Gegenstand, Bezüge und Kundenkreis
Die folgenden Ausführungen beschreiben die Produkte von KölnMail mit ihren zugeordneten Leistungsmerkmalen und Störungsbeseitigungen, einschließlich besonderer Regelungen, welche die AGB produktspezifisch teilweise abändern bzw. ergänzen (Besondere Geschäftsbedingungen).

Hinweis: Das Angebot von „KölnMail Adresse“ richtet sich ausschließlich an natürliche Personen und darf nur zu privaten, nicht zu Zwecken im Rahmen gewerblicher und/ oder selbständiger Tätigkeit verwendet werden. Die übrigen nachfolgend beschriebenen Produkte unterliegen keinen Beschränkungen des Kundenkreises.

Alle Leistungsmerkmale der Produkte, die nachfolgend aufgeführt werden, sind ausschließlich für diese Angebote gültig. Kein Merkmal ist auf andere Produkte, Merkmale oder Produktbündel übertragbar.
NetCologne behält sich im Zuge technischer Neuerungen und Weiterentwicklungen vor, Merkmale, Produkte oder Endgeräte durch bessere oder gleichwertige zu ersetzen.

1.3 Preise und „Credits“
Grundlage für Preise ist die bei Beauftragung maßgebliche Preisliste KölnMail, soweit sich nicht aus den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt. Tarifänderungen nach den Regelungen in Ziff. 6.1 und/oder 11 der AGB bleiben unberührt. Soweit diese Leistungsbeschreibung auf die für den Vertrag aktuell
maßgebliche Preisliste verweist, umfasst der Verweis auch die änderungen der ursprünglich maßgeblichen Preisliste durch änderungen nach den Ziff. 6.1 und/oder 11 der AGB.
Soweit in dieser Leistungsbeschreibung auf eine bei der jeweiligen Nutzung/Beauftragung gültige Preisliste verwiesen wird, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er die jeweils aktuell gültige Preisliste unter http://www.koeln.de/mail/ sowie in der Weboberfläche der koeln.de-Mail unter dem Punkt „AGB“ jederzeit einsehen kann.
Soweit eine Nutzung (etwa SMS-Versand/ Faxversand) durch vorher zu erwerbende „Credits“ (Guthabenpunkte) vergütet wird, gelten für die jeweilige konkrete Nutzung die Preise und damit die erforderlichen Credits, die sich aus der bei der jeweiligen bei der konkreten Nutzung geltenden Preisliste ergeben. Die sich insoweit ergebende für die Nutzung erforderliche Anzahl von Credits werden dem Kunden vor der endgültigen Nutzung angezeigt und die Nutzung erst nach Bestätigung des Kunden durchgeführt.

 

2. Gemeinsame Bestimmungen

2.1 Kostenlose Probezeit bei Neuregistrierung
Die Nutzung der KölnMail ist bei der erstmaligen Registrierung für die Dauer einer vierwöchigen Probezeit kostenlos. Hiervon unberührt bleiben kostenpflichtige Zusatzdienste (z.B. Kauf von Credits, Speicherplatz oder zusätzlichen Mailboxen). Nach Ablauf der Probezeit gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Innerhalb der Probezeit kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Zugang der Kündigung bei NetCologne. Die Kündigung ist schriftlich (Textform genügend) unter Angabe der Kundennummer zu richten an: Redaktion koeln.de c/o NetCologne, Am Coloneum 9, 50829 Köln, Fax 0221-2222-988, oder per E-Mail an koelnmail@koeln.de.

2.2 Preise und Rechnungsstellung
Zahlungen sind nur per Bankeinzug möglich. Die Entgelte sind jeweils im Voraus zu zahlen. Sie werden durch Einzugsermächtigung vom Anbieter termingerecht eingezogen. Der Kunde wird jeweils vor Fälligkeit per E-Mail über die Bereitstellung der Rechnung informiert. Für die Nutzung der KölnMail-Dienste gelten die der aktuellen Preisliste festgelegten Entgelte.
Die Bereitstellung von Rechnungen erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form. Rechnungen können über die KölnMail Weboberfläche eingesehen und heruntergeladen werden. Hinweis: Die Form der Rechnung ermöglicht nicht den Vorsteuerabzug. Benötigt der Kunde eine schriftliche Rechnung, ist diese nur gegen eine besondere Bearbeitungs- und Versandgebühr möglich! Der Preis für die schriftliche Rechnungsstellung und Versand ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Im übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziff. 6 der AGB.

2.3 Störungen und Support
Für technische Fragen zur KölnMail Basis, KölnMail Standard und KölnMail Profi erhalten Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten per E-Mail oder telefonisch Hilfestellung (Support). Der technische Support ist kostenlos per E-Mail erreichbar. Zusätzlich ist telefonischer Support über folgende kostenpflichtige Rufnummer verfügbar: 0221-2222-5525.

2.4 Laufzeit und Kündigung

2.4.1 KölnMail Adresse und KölnMail Mailcard
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die KölnMail Adresse kann jederzeit mit einer Frist von fünf Kalendertagen ab Zugang der Kündigung gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder über die Weboberfläche der KölnMail-Webanwendung unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Bei einer Kündigung durch NetCologne gilt die Kündigung bei Versand der Kündigung an die vom Kunden beauftragte KölnMail Adresse am Tag nach E-Mail-Versand als zugegangen. Der Vertrag ist erstmalig nach Ablauf von drei Monaten für beide Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende, danach mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Quartalsende kündbar. .

2.4.2 KölnMail Basis, KölnMail Standard, KölnMail Profi
Die vertragliche Mindestlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszeitraum (wahlweise sechs oder zwölf Monate).

Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes weiteren Abrechnungszeitraumes von sechs bzw. zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums um sechs bzw. zwölf Monate.

2.5 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde länger als 2 Wochen mit der Zahlung in Verzug, ist NetCologne berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Der Kunde hat dann einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre, wenn die Zahlung nachweislich an NetCologne erfolgte.
NetCologne ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.

2.6 Sperrung des Zugangs
Bei rechtswidriger Nutzung des E-Mail-Zugangs oder bei Störung des Betriebs durch missbräuchliche Nutzung kann der Zugriff auf einzelne oder alle Funktionen gesperrt werden. Auf die Regelungen in Ziff. 4.6 bis 4.8 der AGB wird verwiesen.

2.7 Verbot der dauerhaften Drittüberlassung von Diensten
Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste der NetCologne ganz oder teilweise auf Dauer einem Dritten zur ausschließlichen Nutzung zu überlassen. Hierbei ist es unerheblich, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Unberührt bleibt das Recht des Kunden einem Dritten die Nutzung neben der eigenen Weiternutzung zu gestatten, solange eine Eigennutzung des Kunden auch tatsächlich erfolgt.

2.8 Zustimmung zur Löschung von Daten/ E-Mails
Soweit nachfolgend Aufbewahrungsfristen/ Speicherfristen mitgeteilt werden, erklärt sich der Kunde hiermit unwiderruflich mit einer Löschung der Daten/ E-Mails o.ä., nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungs-/ Speicherfristen einverstanden, ohne dass er erneut informiert werden müsste. Das unwiderrufliche Einverständnis gilt ferner, wenn nachfolgend eine Löschung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung vorgesehen wird bzw. die weitere Speicherung/ Aufbewahrung eine Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 der AGB begründen würde.

 

3. Produkt: KölnMail Adresse( Privatkunden)

Leistungsumfang
Die KölnMail Adresse beinhaltet eine E-Mail-Adresse in der Form vorname.nachname@koeln.de . Sie darf nur von natürlichen Personen und nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Nutzung von Fantasienamen ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Namen.
Die KölnMail Adresse stellt eine Weiterleitung eingehender E-Mails ohne Spam- bzw. Virenfilter an eine frei wählbare E-Mail-Adresse bereit. Ein Postfach oder eine E-Mail-Versandmöglichkeit via SMTP sind nicht Teil des Leistungsumfangs.

 

4. Produkt: KölnMail Mailcard (Privatkunden)

Leistungsumfang
Die KölnMail Mailcard beinhaltet eine E-Mail-Adresse in der Form vorname.nachname@koeln.de mit einem über das POP3-Protokoll zugänglichen Postfach. Sie darf nur von natürlichen Personen und nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Nutzung von Fantasienamen ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Namen.
Die E-Mail kann sowohl verschlüsselt (über SSL) als auch unverschlüsselt über POP3 abgerufen werden. Der Zugriff erfolgt über ein Mailprogramm des Kunden. Für den Mailversand kann SMTP wahlweise verschlüsselt oder unverschlüsselt genutzt werden.
Die KölnMail Mailcard beinhaltet eine Weiterleitungsmöglichkeit (so genanntes Forwarding). Bei einem Forwarding wird eine an das E-Mail-Postfach adressierte Mail nicht in das Postfach eingeliefert, sondern stattdessen an eine vom Nutzer definierte Zieladresse weitergeleitet
Der Speicherplatz für E-Mails beträgt 20 Megabytes. Die Mails werden 30 Tage vorgehalten. Darüber hinaus besteht keine Aufbewahrungspflicht. Für die Sicherung und Archivierung von E-Mails ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Größe von Attachments (= eine an die Mail angehängte Datei) ist auf 7 MB je Mail beschränkt.

 

5. Produkt: KölnMail Basis

5.1 Leistungsumfang
Die KölnMail Basis beinhaltet ein Postfach mit einer frei auswählbaren E-Mail-Adresse in der Form username@koeln.de. Zusätzlich können bis zu zwei Alias-Adressen gewählt werden.
Die KölnMail Basis kann sowohl verschlüsselt (über SSL) als auch unverschlüsselt über POP3 oder über das IMAP-Protokoll abgerufen werden. Der Zugriff erfolgt über eine Webmail-Oberfläche oder über ein externes Mailprogramm des Kunden. Für den Mailversand wird SMTP wahlweise verschlüsselt oder unverschlüsselt angeboten. Auch beim Mailversand muss die Zugangsberechtigung durch Benutzername und Passwort nachgewiesen werden (SMTP-Auth).
Der Speicherplatz für E-Mails beträgt 500 Megabytes. Die Mails werden 180 Tage vorgehalten. Darüber hinaus besteht keine Aufbewahrungspflicht. Für die Sicherung und Archivierung von E-Mails ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Größe von Attachments (= eine an die Mail angehängte Datei) ist auf 25 MB je Mail beschränkt.
Die KölnMail Basis beinhaltet eine Weiterleitungsmöglichkeit (so genanntes Forwarding). Bei einem Forwarding wird eine an das E-Mail-Postfach adressierte Mail nicht in das Postfach eingeliefert, sondern an eine vom Nutzer definierte Zieladresse weitergeleitet.
Darüberhinaus können vom Benutzer weitere eigene Filterregeln definiert werden, mit denen eingehende E-Mails automatisch verschoben, gelöscht, beantwortet oder weitergeleitet werden können.

Hinweis: Die bei einem Spam-Filter oder anderen Regeln vorgenommene Einstellung einer automatisch Löschung von E-Mails führt dazu, dass hiervon erfasste E-Mails nicht wieder hergestellt werden können. Dies gilt insbesondere auch für „False Positives“, also E-Mails die zu Unrecht als Spam/ Virusbefall eingeordnet wurden. Eine Fehleinordnung kann auch bei aktualisierten modernen Filter nicht ausgeschlossen werden.

 Die KölnMail Basis stellt einen Viren- und Spamschutz bereit, der vom Kunden aktiviert und konfiguriert werden kann. Der Schutz überprüft jede von außen eingehende Mail auf verdächtige Merkmale. E-Mails, die keine verdächtigen Merkmale aufweisen, werden an das Email-Postfach des Kunden zugestellt. Emails, die als Spam klassifiziert wurden und/oder Viren enthalten, werden in den so genannten Spam-Ordner zugestellt.
Die Mails im Spam-Ordner werden automatisch nach 21 Tagen gelöscht.
Der Spam- und Virenschutz wird laufend aktualisiert. NetCologne weist jedoch darauf hin, dass kein am Markt befindlicher Virenschutz hunderprozentige Sicherheit vor Viren bieten kann. Daher können auch vom Virenschutz als unbedenklich eingestufte Mails schädliche Viren enthalten. Der angebotene Viren- und Spam-Schutz entbindet den Kunden nicht vor eigenen lokalen Sicherheitsmassnahmen.

5.2 Zusatz-Postfächer
Zur KölnMail Basis können weitere Postfächer hinzugekauft werden. Jedes Postfach entspricht in seinem Funktionsumfang der obigen Leistungsbeschreibung.

 

6. Produkt: KölnMail Standard

6.1 Leistungsumfang
Die KölnMail Standard beinhaltet ein Postfach mit einer frei auswählbaren E-Mail-Adresse in der Form username@koeln.de. Zusätzlich können bis zu fünf Alias-Adressen gewählt werden.
Die E-Mail kann sowohl verschlüsselt (über SSL) als auch unverschlüsselt über POP3 oder über das IMAP-Protokoll abgerufen werden. Der Zugriff erfolgt über eine Webmail-Oberfläche oder über ein Mailprogramm des Kunden. Für den Mailversand wird SMTP wahlweise verschlüsselt oder unverschlüsselt angeboten. Auch beim Mailversand muss die Zugangsberechtigung durch Benutzername und Passwort nachgewiesen werden (SMTP-Auth).
Der Speicherplatz für E-Mails beträgt 2 Gigabyte. Für die Sicherung und Archivierung von E-Mails ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Größe von Attachments (= eine an die Mail angehängte Datei) ist auf 25 MB je Mail beschränkt.
Die KölnMail Standard beinhaltet fünf Weiterleitungsmöglichkeiten (so genanntes Forwarding). Bei einem Forwarding wird eine an das E-Mail-Postfach adressierte Mail nicht in das Postfach eingeliefert, sondern an eine vom Nutzer definierte Zieladresse weitergeleitet.
Die KölnMail Standard stellt einen Viren- und Spamschutz bereit, der vom Kunden aktiviert und konfiguriert werden kann. Der Schutz überprüft jede von außen eingehende Mail auf verdächtige Merkmale. E-Mails, die keine verdächtigen Merkmale aufweisen, werden an das Email-Postfach des Kunden zugestellt. Emails, die als Spam klassifiziert wurden und/oder Viren enthalten, werden in den so genannten Spam-Ordner zugestellt.
Darüberhinaus können vom Benutzer weitere eigene Filterregeln definiert werden, mit denen eingehende E-Mails automatisch verschoben, gelöscht, beantwortet oder weitergeleitet werden können.

Hinweis: Die bei einem Spam-Filter oder anderen Filterregeln vorgenommene Einstellung einer automatisch Löschung von E-Mails führt dazu, dass hiervon erfasste E-Mails nicht wieder hergestellt werden können. Dies gilt insbesondere auch für „False Positives“! also E-Mails die zu Unrecht als Spam/ Virusbefall eingeordnet wurden. Eine Fehleinordnung kann auch bei aktualisierten modernen Filter nicht ausgeschlossen werden.

Die Mails im Spam-Ordner werden automatisch nach 21 Tagen gelöscht.
Der Spam- und Virenschutz wird laufend aktualisiert. NetCologne weist jedoch darauf hin, dass kein am Markt befindlicher Virenschutz hunderprozentige Sicherheit vor Viren bieten kann. Daher können auch vom Virenschutz als unbedenklich eingestufte Mails schädliche Viren enthalten. Der angebotene Viren- und Spam-Schutz entbindet den Kunden nicht vor eigenen lokalen Sicherheitsmassnahmen.

6.2 Zusatzleistung Virtuelle Festplatte
Zur KölnMail Standard gehört eine sogenannte virtuelle Festplatte zur Ablage von Dateien. Die virtuelle Festplatte ist über die KölnMail Weboberfläche erreichbar. Die virtuelle Festplatte verfügt über 1 GB Speicherplatz. Die Anzahl der Dateien und Ordner ist auf insgesamt 2000 beschränkt. Die Größe einer Datei ist auf jeweils maximal 50 MB beschränkt. über eine Zugriffsverwaltung kann der Nutzer Dritten den Zugriff auf die virtuelle Festplatte gewähren. In diesem Falle hat er das Verhalten des Dritten gemäß § 276 BGB wie eigenes Verhalten gegen sich gelten zu lassen

6.3 Kostenpflichtige Zusatzleistung SMS-Versand
über die Webmail-Oberfläche können SMS (Kurznachrichten ins Mobilfunknetz) versendet werden. Durch den Versand einer SMS fallen zusätzliche Kosten an. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über „Credits“ (Guthabenpunkte) auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Für den Versand von SMS werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je SMS richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

6.4 Kostenpflichtige Zusatzleistung Faxversand und Faxempfang
über die Webmail-Oberfläche besteht die Möglichkeit, Faxe in elektronischer Form zu senden und zu empfangen. Hierzu erhält der Kunde eine persönliche virtuelle Faxnummer. Bei den Faxnummern handelt es sich nicht um eine Rufnummernzuteilung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG); sie können daher nicht portiert, d.h. nicht "mitgenommen" werden. Die Faxnummern sind jedoch wie normale Faxnummern verwendbar. Der Faxempfang ist kostenfrei. Der Faxversand ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über „Credits“ und auf Grundlage der jeweils gültigen Preistabelle.
Für den Versand von Fax-Nachrichten werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je Fax-Nachricht richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

6.5 Credits (Guthabenpunkte) für die Nutzung kostenpflichtiger Zusatzleistungen
Die KölnMail Standard beinhaltet ein einmaliges Freikontingent von fünf „Credits“. Weitere „Credits“ können bei Bedarf hinzugekauft werden. Mit „Credits“ werden kostenpflichtige Dienste innerhalb der KölnMail abgerechnet. Der Preis eines „Credits“ bestimmt sich nach der aktuellen Preisliste.

Zur KölnMail Standard können weitere Postfächer hinzugekauft werden. Jedes Postfach entspricht in seinem Funktionsumfang der obigen Leistungsbeschreibung. Mit dem Kauf eines weiteren Postfachs ist kein neues Freikontingent an „Credits“ verbunden.

 

7. Produkt: KölnMail Profi

7.1 Leistungsumfang
Die KölnMail Profi beinhaltet vier Postfächer mit jeweils einer frei auswählbaren E-Mail-Adresse in der Form username@koeln.de. Zusätzlich können bis zu zehn Alias-Adressen je Postfach gewählt werden.
Die KölnMail Profi kann sowohl verschlüsselt (über SSL) als auch unverschlüsselt über POP3 oder über das IMAP-Protokoll abgerufen werden. Der Zugriff erfolgt über eine Webmail-Oberfläche oder über ein externes Mailprogramm des Kunden. Für den Mailversand wird SMTP wahlweise verschlüsselt oder unverschlüsselt angeboten. Auch beim Mailversand muss die Zugangsberechtigung durch Benutzername und Passwort nachgewiesen werden (SMTP-Auth).
Der Speicherplatz für E-Mails beträgt 2 Gigabyte je Postfach. Für die Sicherung und Archivierung von E-Mails ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Größe von Attachments (= eine an die Mail angehängte Datei) ist auf 25 MB je Mail beschränkt.
Die KölnMail Profi beinhaltet fünf Weiterleitungsmöglichkeiten (so genanntes Forwarding). Bei einem Forwarding wird eine an das E-Mail-Postfach adressierte Mail nicht in das Postfach eingeliefert, sondern an eine vom Nutzer definierte Zieladresse weitergeleitet.
Die KölnMail Profi stellt einen Viren- und Spamschutz bereit, der vom Kunden aktiviert und konfiguriert werden kann. Der Schutz überprüft jede von außen eingehende Mail auf verdächtige Merkmale. E-Mails, die keine verdächtigen Merkmale aufweisen, werden an das Email-Postfach des Kunden zugestellt. Emails, die als Spam klassifiziert wurden und/oder Viren enthalten, werden in den so genannten Spam-Ordner zugestellt.
Darüber hinaus können vom Benutzer weitere eigene Filterregeln definiert werden, mit denen eingehende E-Mails automatisch verschoben, gelöscht, beantwortet oder weitergeleitet werden können.

Hinweis: Die bei einem Spam-Filter oder anderen Filterregeln vorgenommene Einstellung einer automatisch Löschung von E-Mails führt dazu, dass hiervon erfasste E-Mails nicht wieder hergestellt werden können. Dies gilt insbesondere auch für „False Positives“! also E-Mails die zu Unrecht als Spam/ Virusbefall eingeordnet wurden. Eine Fehleinorndnung kann auch bei aktualisierten modernen Filter nicht ausgeschlossen werden.

Die Mails im Spam-Ordner werden automatisch nach 21 Tagen gelöscht.
Der Spam- und Virenschutz wird laufend aktualisiert. NetCologne weist jedoch darauf hin, dass kein am Markt befindlicher Virenschutz hunderprozentige Sicherheit vor Viren bieten kann. Daher können auch vom Virenschutz als unbedenklich eingestufte Mails schädliche Viren enthalten. Der angebotene Viren- und Spam-Schutz entbindet den Kunden nicht vor eigenen lokalen Sicherheitsmassnahmen.

7.2 Zusatzleistung Virtuelle Festplatte
Zur KölnMail Standard gehört eine sogenannte virtuelle Festplatte zur Ablage von Dateien. Die virtuelle Festplatte ist über die KölnMail Weboberfläche erreichbar. Die virtuelle Festplatte verfügt über 1 GB Speicherplatz. Die Anzahl der Dateien und Ordner ist auf insgesamt 2000 beschränkt. Die Größe einer Datei ist auf jeweils maximal 50 MB beschränkt. über eine Zugriffsverwaltung kann der Nutzer Dritten den Zugriff auf die virtuelle Festplatte gewähren. In diesem Falle hat er das Verhalten des Dritten gemäß § 276 BGB wie eigenes Verhalten gegen sich gelten zu lassen.

7.3 Kostenpflichtige Zusatzleistung SMS-Versand
über die Webmail-Oberfläche können SMS (Kurznachrichten ins Mobilfunknetz) versendet werden. Durch den Versand einer SMS fallen zusätzliche Kosten an. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über „Credits“ (Guthabenpunkte) auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Für den Versand von SMS werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je SMS richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

7.4 Kostenpflichtige Zusatzleistung Faxversand und Faxempfang
über die Webmail-Oberfläche besteht die Möglichkeit, Faxe in elektronischer Form zu senden und zu empfangen. Hierzu erhält der Kunde eine persönliche virtuelle Faxnummer. Bei den Faxnummern handelt es sich nicht um eine Rufnummernzuteilung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG); sie können daher nicht portiert, d.h. nicht "mitgenommen" werden. Die Faxnummern sind jedoch wie normale Faxnummern verwendbar. Der Faxempfang ist kostenfrei. Der Faxversand ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über „Credits“ und auf Grundlage der jeweils gültigen Preistabelle.
Für den Versand von Fax-Nachrichten werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je Fax-Nachricht richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

7.5 Credits (Guthabenpunkte) für die Nutzung kostenpflichtiger Zusatzleistungen
Die KölnMail Standard beinhaltet ein einmaliges Freikontingent von fünf „Credits“. Weitere „Credits“ können bei Bedarf hinzugekauft werden. Mit „Credits“ werden kostenpflichtige Dienste innerhalb der KölnMail abgerechnet. Der Preis eines „Credits“ bestimmt sich nach der aktuellen Preisliste.

Zur KölnMail Standard können weitere Postfächer hinzugekauft werden. Jedes Postfach entspricht in seinem Funktionsumfang der obigen Leistungsbeschreibung. Mit dem Kauf eines weiteren Postfachs ist kein neues Freikontingent an „Credits“ verbunden.

 

Stand: 1.5.2011

 

KölnMail Produkt- und Preisübersicht

Stand März 2011

 

Produkt

Preis

Zahlungsweise und Vertragslaufzeit

Mailprodukte

KölnMail Basis

KölnMail Basis 6*
KölnMail Basis 12*

2 Euro / Monat

Halbjährlich/
Jährlich

Basis Mailbox
Zusätzliche Basis-Mailbox mit eigenem Passwort

Basis Mailbox 6*
Basis Mailbox 12*

1 Euro / Monat

Halbjährlich
Jährlich

KölnMail Standard

KölnMail Standard 6*
KölnMail Standard12*

3 Euro / Monat

Halbjährlich
Jährlich

Standard Mailbox
Zusätzliche Standard-Mailbox mit eigenem Passwort

Standard Mailbox 6*
Standard Mailbox 12*

1 Euro / Monat

Halbjährlich
Jährlich

KölnMail Profi

KölnMail Profi 6*
KölnMail Profi12*

5 Euro / Monat

Halbjährlich
Jährlich

Profi Mailbox
Zusätzliche Profi-Mailbox mit eigenem Passwort

Profi Mailbox 6*
Profi Mailbox 12*

1 Euro / Monat

Halbjährlich
Jährlich

Erweiterungen für Standard- und Profi-Produkte

Virtuelle Festplatte Plus5
500 MB zusätzlicher Speicherplatz für die virt. Festplatte (Standard und Profi)

Virtuelle Festplatte Plus5 6*
Virtuelle Festplatte Plus5 12*

50 ct / Monat

Halbjährlich
Jährlich

(*Abrechnungszeitraum: 6* = halbjährliche Zahlung /12* = jährliche Zahlung )

 

Preisliste Credits (Guthabenpunkte)

Credits (Guthabenpunkte) für die Nutzung kostenpflichtiger Zusatzleistungen werden in Paketen zu je 20 Punkten angeboten. Der Preis beträgt 3 Euro je Paket, das entspricht 15 cent je Credit. Credits werden bei jeder Nutzung kostenpflichtiger Zusatzdienste wie Fax oder SMS nur nach Zustimmung des Benutzers verbraucht

Preisliste SMS-Versand

Für den Versand von SMS werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je SMS richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

Preisliste Fax-Versand

Für den Versand von Fax-Nachrichten werden Credits (Guthabenpunkte) vom Credit-Guthaben des Benutzers entnommen. Die Anzahl der Credits je Fax-Nachricht richtet sich nach der Vorwahl der Zielrufnummer und der Länge der Nachricht. Die jeweils berechneten Credits werden dem Benutzer vor dem Absenden zur Bestätigung angezeigt.

Ausstellung besonderer Rechnungsdokumente

Sofern gem. Ziff. 2.2. der Leistungsbeschreibung eine schriftliche Rechnung angefordert wird, ist hierfür ein Entgelt von 5,00 Euro zu entrichten.

 

AGB NetCologne


1. Geltungsbereich

1.2 Die nachfolgenden AGB gelten für die Rechtsbeziehungen der
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (nachfolgend
„NetCologne“ genannt) mit ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit
im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung
von Störungen Anwendung.

1.2 Für die Bereitstellung von Festverbindungen (einschließlich der Installation
von Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen) gelten ausschließlich die „Geschäftsbedingungen für Festverbindungen“ der NetCologne. Für die Bereitstellung und überlassung eines Hausanschlusses an Breitbandkabelnetze, die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandhausverkabelung durch NetCologne, die Betriebsführung einer Breitbandhausverkabelung des Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen für Anschlüsse an Breitbandkabelnetze (Hausverkabelungen) der NetCologne.

1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der NetCologne ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen/ Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.

1.4 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.


2. Zustandekommen des Vertrages/ Vertragsänderungen/ Umzug

2.1. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung der NetCologne bei dem Kunden zustande oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch NetCologne. NetCologne kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.

2.2. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der NetCologne einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

2.3 Beauftragt der Kunde eine änderung (z.B. Tarifwechsel) des Vertrages oder soll der Anschluss im Rahmen eines Umzuges umgeschaltet werden, so gelten die Regelungen der Ziff. 2.1 und 2.2 für die änderung/den Umzugsauftrag entsprechend.

3. Leistungen der NetCologne

Die von NetCologne zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.3 dieser AGB. Ergänzend gilt folgendes:

3.1. Soweit NetCologne eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig sind, steht die Verpflichtung der NetCologne unter dem Vorbehalt dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der NetCologne entfällt insoweit, es sei denn, NetCologne ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

3.2 In Fällen höherer Gewalt ist NetCologne von der Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der Stromversorgung von mehr als vier Stunden.

3.3 NetCologne bemüht sich, den Kunden in jedem Fall von einer längeren Leistungseinstellung oder –beschränkung zu unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf eine jederzeitige Verbindungsmöglichkeit unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat er dies NetCologne schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt, wird NetCologne den Kunden darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder –beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder –beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

3.4 Von NetCologne beim Kunden installierte Einrichtungen bzw. zur Nutzung überlassene Geräte/Mobilfunkkarten (SIM-Karten) bleiben Eigentum der NetCologne, soweit nichts anderes vereinbart wird. Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die NetCologne vom bisherigen Eigentümer übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf überlassung von Neugeräten /-einrichtungen. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm über¬lassenen Geräte/Mobilfunkkarten an NetCologne unverzüglich ordnungsgemäß zurück zu geben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Demontage und Rücktransport werden auf besonderen Auftrag des Kunden von NetCologne gegen Abrechnung von Arbeits¬lohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch vorgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verlust oder im Schadensfall wird dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. NetCologne ist jedoch bis zum Vertragsende berechtigt, dem Kunden durch entsprechende Mitteilung in Textform das Eigentum unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit Wirkung zum Vertragsende unentgeltlich zu übertragen.
 
3.5 NetCologne ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, /-würmern, /-trojanern, Hack-/ Dos-Attacken o. ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. NetCologne wird den Kunden im Falle einer Sperre informieren und die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen. Kommt es innerhalb kurzer Zeit (unter sechs Monaten) aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten mehrfach zu einer solchen vorläufigen Sperre, ist NetCologne berechtigt, die erneute Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von NetCologne bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/ oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von NetCologne geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich NetCologne anzuzeigen.
Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist NetCologne berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.2 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch NetCologne erforderlich sind.

4.3 überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
 
4.4 Arbeiten am Leitungsnetz oder überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich NetCologne oder von NetCologne Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist NetCologne berechtigt, die Arbeiten zu verweigern.

4.5 Der Kunde hat NetCologne zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist NetCologne bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann NetCologne die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen NetCologne auch die überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
 
4.6 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das Netz der NetCologne und/oder das Internet verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der NetCologne oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Bei einem Verstoß gilt Ziff. 3.5.

4.7 Der Kunde hat NetCologne auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.6 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden.

4.8  Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 4.6 verletzt, kann NetCologne die Nutzung des Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde ist hierüber möglichst 48 Stunden im Voraus zu informieren. Dies gilt nicht, wenn nach der Verdachtslage Gefahr im Verzug besteht. Wird der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 vom Kunden beseitigt, wird die Sperre/Beschränkung unverzüglich aufgehoben.
Bestätigt der Kunde schriftlich NetCologne, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 beseitigt hat bzw. zukünftig unterlässt, so wird die Sperre bzw. Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die Pflichtverletzung, so kann NetCologne ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen.
Beruht der Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter durch die betroffenen Dritten, wird NetCologne den Kunden auch hierüber informieren. Der Kunde hat dann einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw. Beschränkung, wenn er eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, die er gegen den Dritten erwirkt hat.
   
4.9 Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von NetCologne zur Versendung von Daten nutzt, oder durch fehlerhafte Leistungen der NetCologne Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine Daten in anwendungsadaequaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

4.10 Der Kunde ist verpflichtet, jede änderung seines Namens, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich NetCologne in Schriftform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n), oder soweit dort möglich im Online-Service, anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet.
Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist NetCologne berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde gehindert sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn NetCologne rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt.

5. Nutzung durch Dritte

5.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen.
Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen, einhalten.
 
5.2 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
 
5.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die im freien Ermessen der NetCologne steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann NetCologne gemäß Ziff. 10.2 c) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetCologne vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie NetCologne ohne die Nutzung stünde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die vom Kunden an NetCologne zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung. NetCologne veröffentlicht, unabhängig von der gegenüber dem Kunden gültigen Preisliste, seine aktuell gültigen Preislisten zu von NetCologne allgemein angebotenen Leistungen auf seiner Internetseite www.netcologne.de. Bei einer änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist NetCologne berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Wegen einer sonstigen änderung der jeweiligen Preisliste gilt Ziff. 11 entsprechend.
 
6.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
 
6.3 Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen.
 
6.4 Spätestens zehn Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird NetCologne das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
 
6.5 NetCologne ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
   
6.6 Erteilt NetCologne im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden, und soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

7. Einwendungsausschluss

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der NetCologne sind gegenüber NetCologne innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. NetCologne wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei NetCologne maßgebend.

8. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche der NetCologne kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftung

9.1 NetCologne haftet für Personenschäden nur, wenn NetCologne, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.
 
9.2 Für sonstige Schäden haftet NetCologne, wenn der Schaden von NetCologne, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
 
9.3 NetCologne haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens Euro 25.000,00 beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.

9.4 Darüber hinaus ist die Haftung der NetCologne, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Endkunde von NetCologne auf Euro 12.500,00 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 (zehn) Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

9.5 NetCologne übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
 
9.6 Die Haftung von NetCologne für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit  der Schaden  auf eine Verletzung der in Ziffer 4.9 dieser AGB genannten Sicherungspflichten des Kunden beruht.

9.7 Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und/oder Auskunftsdienst beauftragt hat, steht NetCologne für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung nicht ein, wenn der Auftrag von NetCologne zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes  weitergegeben wurde.

9.8 Für die von NetCologne dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß §  536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

9.9 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Kündigung

10.1 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die vertragliche Mindestlaufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus den jeweiligen sonstigen Vertragsgrundlagen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt.

10.2 Ein wichtiger Grund, der NetCologne zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (z.B. § 45 k TKG) Anwendung findet, ist die fristlose Kündigung nur zulässig, wenn NetCologne auch zur Sperre berechtigt ist; oder
(b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich; oder
(c) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 4.6, 4.8 oder 5.3 zuwider handelt (vgl. auch Ziff. 3.5)

10.3 Kündigt NetCologne den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann NetCologne vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 75 % der Summe der nutzungs-unabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der NetCologne bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.

11. Vertragsänderungen

11.1 NetCologne kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziff. 11.2 bis 11.4 widerspricht. Der Kunde wird auf die änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können.
 
11.2 NetCologne wird den Kunden bei dem Hinweis auf die  änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der änderung schriftlich der änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.
 
11.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung  nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der änderung und diese tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
11.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit NetCologne die Preise bei einer änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß Ziffer 6.1 anpasst. Hier tritt die änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn aufgrund der änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste anderer Anbieter NetCologne die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn die änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist. Ein Nachteil besteht auch dann, wenn eine technische änderung dazu führen kann, dass der Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen Leistung auch nur im bisherigen Umfang Investitionen vornehmen muss (z.B. neue Endgeräte, leistungsstärkere PC).

12. Datenschutz / Fernmeldegeheimnis

NetCologne ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Homepage (www.netcologne.de) oder in den Fachhandelsgeschäften der NetCologne über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren.

13. Nutzung von Grundstücken

13.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann NetCologne den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn kein Nutzungsvertrag gemäß den telekommunikationsgesetzlichen Vorgaben (nachfolgend nur „Nutzungsvertrag“) oder Grundstückseigentümererklärung (nachfolgend kurz GEE) besteht bzw. eine GEE vom dinglich Berechtigten widerrufen wird und der Kunde auf Verlangen der NetCologne nicht binnen eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Nutzungsvertrages vorlegt. NetCologne ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
 
13.2 Legt der Kunde binnen der Frist den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss des Nutzungsvertrages vor, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, wenn NetCologne den Antrag gegenüber dem Eigentümer nicht binnen eines Monats durch übersendung des gegengezeichneten Vertrages annimmt.
 
13.3 Soweit und solange ein Nutzungsvertrag bzw. eine GEE nicht vorliegen, ist NetCologne von der Verpflichtung zur Leistung frei.
 
13.4 Ist der Kunde der Grundstückseigentümer und liegt kein Fall der Ziff. 13.2 vor, bleibt der Bestand des Vertrages von der Leistungsfreiheit der NetCologne nach Ziff. 13.3 unberührt und der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.

14. Schlichtung, Gerichtsstand

14.1 Der Kunde kann bei einem Streit, ob NetCologne seinen Pflichten gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsrechts nachgekommen ist, durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend kurz Bundesnetzagentur) mit Sitz in Bonn ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das Nähere regelt die jeweils aktuell gültige Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur. Informationen sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de einsehbar. Das Schlichtungsverfahren erfolgt nur auf Kundenantrag und hindert keine Seite unabhängig von dem Schlichtungsverfahren seine Rechte gleichzeitig anderweitig, insbesondere gerichtlich geltend zu machen. Die gerichtliche Geltendmachung kann die Unzulässigkeit bzw. Beendigung einer Schlichtung begründen.
    
14.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. NetCologne behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

15.2 NetCologne ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam

15.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.

16. Ergänzende Bedingungen für den Verkauf von Waren

16.1. Eigentumsvorbehalt, Vollstreckung Dritter
Die von NetCologne verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von
NetCologne. Vollstrecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde NetCologne unverzüglich zu informieren. Der Kunde hat NetCologne in diesem Falle von allen Kosten freizustellen, die NetCologne durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind.
16.2. Gewährleistung beim Verkauf von Waren
16.2.1 Soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16.2.2 Sofern der Kunde kein Verbraucher, weil er keine natürliche Person ist oder im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, hat NetCologne das Recht, den Kunden zunächst auf die Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen gegenüber einem Dritten zu verweisen. Ist diese fruchtlos, bleibt das Recht des Kunden unberührt, seine Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Regelungen unmittelbar gegenüber NetCologne geltend zu machen. Ferner beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
16.2.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe der Ziff. 9.1, 9.2, 9.3, 9.6 und 9.9 dieser AGB beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.  

 

Stand: 01.10.2007